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la plage fleurie camping in ardeche
Vermietungsbedingungen
Vermietungsbedingungen
Reservierung
Die Reservierung können lediglich über das Reservierungsformular, im Einvernehmen mit dem Campingplatz und unter Vorbehalt der Verfügbarkeit, getätigt werden.
Nach dem Empfang ihrer Reservierung und dem Eingang ihrer Zahlung, senden wir ihnen im Falle der Verfügbarkeit, eine Reservierungsbestätigung. Alle Vermietungen sind namensgebunden und demnach nicht abtretbar oder übertragbar. Minderjährige müssen von ihren Eltern oder von ihren rechtlich bestimmten Betreuern begleitet werden.
Die Anzahl der Personen die einen Mietstandort belegt, darf die maximale Personenanzahl nicht überschreiten.
Zahlungsbedingungen
1 - Für einen Stellplatz muss bei Reservierung ein Betrag von 120 € (davon 20 € nicht erstattungsfähige Reservierungsgebühr) bezahlt werden, der Restbetrag ist bei Ankunft zu entrichten, vor der Inbesitznahme des Stellplatzes.
2 - Für eine Mietunterkunft, muss bei Reservierung eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags der bestellten Unterkunft zuzüglich einer nicht erstattungsfähigen Reservierungsgebühr von 25 €, geleistet werden, der Restbetrag muss ohne Möglichkeit der Stundung, 30 Tage vor Ankunft bezahlt werden. Falls die Zahlung innerhalb der vorgesehenen Frist ausbleibt, behalten wir uns vor ihre Reservierung zu annullieren und die geleistete Anzahlung beim Campingplatz zu belassen.
Veränderungen und Stornierungen
Veränderungen der Reservierungen : Die Reservierungen können nur bis spätestens 6 Wochen vor Aufenthaltsbeginn geändert werden oder innerhalb der Grenzen der Verfügbarkeit zum Datum der Änderung.
Verspätete Ankunft - Verfrühte Abfahrt : Im Falle verspäteter Ankunft oder verfrühter Abfahrt kann unter Bezugnahme auf die reservierten Zeiträume keine Erstattung gewährt werden.
Im Falle der Miete eines Stellplatzes, müssen Sie uns rechtzeitig SCHRIFTLICH über eine verspätete Ankunft benachrichtigen. Wenn uns diesbezüglich keine Information vorliegt, wird der Stellplatz ab 12 Uhr des nächsten Tages, anderen Kunden zur Verfügung gestellt.
Stornierung :
1 - Von Seiten des Campingplatzes « La Plage Fleurie » :Im Falle der Stornierung aufgrund von Fehler die in unseren Verantwortungsbereich fallen, mit Ausnahme von höherer Gewalt die uns zur Sicherheit des Kunden zu einer Stornierung zwingen, erhält der Kunde den bezahlten Betrag erstattet.
2 - Von Seiten des Campers : Im Falle der Absage mehr als 30 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn, verbleibt die Anzahlung beim Campingplatz. Im Falle der Absage weniger als 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn, wird der gesamte Betrag geschuldet. Aus diesen Gründen empfehlen wir ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
Schäden
Die Ausstattung und Einrichtung der Campingplätze muss vorschriftsmäßig und entsprechend der gedachten Verwendung verwendet werden. Jede Verschlechterung der Räumlichkeiten, jeder Verlust oder Zerstörung der Möbel die die Unterkünfte einrichten oder auch der gemeinschaftlichen Räume, nimmt den Verursacher voll in die Verantwortung. Der einem Stellplatz oder einer Unterkunft zugeordnete Vermietungskunde ist persönlich für alle Schäden, Verluste oder Verschlechterungen die der Unterkunft sowie alle gemeinschaftlichen Einrichtungen durch Personen die mit ihm wohnen oder ihn besuchen, verantwortlich. Er muss eine Privathaftpflichtversicherung besitzen.
Für ein Mobilheim oder ein « fahrbares Haus » muss für eventuelle Verschlechterungen eine Kaution von 200 € bei Ankunft und vor Inbesitznahme der Unterkunft, entrichtet werden und wird zurückgegeben nach der Inventarkontrolle. Die Reinigung der Unterkunft liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Wenn die Unterkunft nicht in einem gründlich gereinigten Zustand hinterlassen wird, behält der Campingplatz eine Reinigungspauschale von 80 € ein. Der Kautionsscheck wird ihnen automatisch per Post zurückgesendet (die Inventarkontrolle erfolgt lediglich Samstag morgen von 8 bis 10 Uhr).
Haustiere
Ihren Haustieren wird der Zutritt zum Grundstück gewährt, wenn Sie bei Reservierung versichern, dass durch diese weder die Ruhe und die Sicherheit der Gäste gestört wird, noch Hygieneregeln missachtet werden oder die Funktionsfähigkeit der Einrichtung beeinträchtigt wird. Hunde müssen an der Leine gehalten werden und das Impfbuch muss zum Vorzeigen bereit gehalten werden. Die Haustiere sind im Schwimmbadbereich und am Strand nicht erlaubt.
Interne Regeln, Beschwerden und Lärmbeeinträchtigunge
Die Zahlung des Besuchergeldes (Besuchergeld: 4 € pro Person und Tag) berechtigt nicht zur Verwendung des Schwimmbads, das unter allen Umständen für die Bewohner des Campingplatzes reserviert ist.
Die Bewohner des Campingplatzes werden angehalten sich an die bei der Rezeption erhältlichen internen Regeln des Campingplatzes zu halten, insbesondere was die Nachtruhe anbetrifft.
Beschwerden und Lärmbeeinträchtigungen : Jeder Mieter, ist für die von mit ihm wohnenden Personen verursachten Beschwerden und Lärmbeeinträchtigungen verantwortlich. Wenn ein Bewohner stört oder die anderen Bewohner beeinträchtigt oder die Funktion der Einrichtung beschädigt, kann sein Aufenthalt vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche des Campingplatzes oder Dritter, sofort und ohne Entschädigung beendigt werden.
Haftung
Die Haftung des Campingplatz, tritt außerhalb der gesetzlichen Haftung, nicht ein bei :
- Diebstahl, Verlust oder Beschädigung, welcher Art dieser auch sei, während oder in Folge eines Aufenthalts.
- Störungen aufgrund von Naturphänomenen (Wetter, Stechmücken, Flöhe, etc ... )
- Panne oder Funktionsausfall der technischen Einrichtung, Panne oder Schließung der Einrichtungen des Campingplatzes. Punktuelle, von der Direktion vorgenommene Maßnahmen, der Zugangsbeschränkung zu bestimmten Einrichtungen, darin enthalten Schwimmbad, Bedarfsfälle aufgrund von Sicherheitsvorschriften oder aufgrund periodischer Wartungsarbeiten. Der Campingplatz behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Gestaltung und Umsetzung des Campingplatzes zu ändern.
- Die Kaution stellt keine Haftungsgrenze dar, der Mieter muss eine Privathaftpflichtversicherung besitzen.
- Alle Differenzen bezüglich der Interpretation oder der Ausführung der oben genannten Bedingungen oder seiner Folgen, werden vor dem Amtsgericht von Aubenas (07), als einzig zuständigem Gericht, ausgetragen.
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